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   BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 63/96   

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BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 63/96 (https://dejure.org/1997,4856)
BSG, Entscheidung vom 18.06.1997 - 6 RKa 63/96 (https://dejure.org/1997,4856)
BSG, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 6 RKa 63/96 (https://dejure.org/1997,4856)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Genehmigung zur gleichzeitigen Teilnahme an der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung; Rechtmäßigkeit / Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Beschränkung auf die hausärztliche oder fachärztliche Tätigkeit; Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 63/96
    Insofern handelte es sich um vergütungsrechtliche Konsequenzen, die den Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit und nicht der Berufswahl berühren (vgl BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 28 f; 88, 145, 159).

    Berufausübungsregelungen dürfen vom Gesetzgeber getroffen werden, wenn sie durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn also das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 94, 372, 390; vgl auch BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 28).

    Bei beiden Gesichtspunkten handelt es sich um Gemeinwohlbelange, die Berufsausübungsregelungen durch den Gesetzgeber zu tragen geeignet sind (vgl für die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenkassenversicherung BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 26, 29).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 63/96
    Insofern handelte es sich um vergütungsrechtliche Konsequenzen, die den Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit und nicht der Berufswahl berühren (vgl BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 28 f; 88, 145, 159).

    Berufausübungsregelungen dürfen vom Gesetzgeber getroffen werden, wenn sie durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn also das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 94, 372, 390; vgl auch BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 28).

    Bei beiden Gesichtspunkten handelt es sich um Gemeinwohlbelange, die Berufsausübungsregelungen durch den Gesetzgeber zu tragen geeignet sind (vgl für die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenkassenversicherung BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 26, 29).

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 34/95

    Abrechenbarkeit von Schilddrüsenhormonbestimmungen

    Auszug aus BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 63/96
    Der Gesetzgeber des SGB V hat vielmehr den Vorrang des in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder (Art. 70 Abs. 1 GG) fallenden allgemeinen ärztlichen Berufsrechts beachtet, an das nach der st Rspr des Senats die besonderen Regelungen des Vertragsarztrechts - zum Beispiel über die Gewährleistung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Leistungserbringung (vgl § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1, § 70 Abs. 1 und § 72 Abs. 2 SGB V) - anknüpfen (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 28; SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 34 f; SozR 3-5520 § 32 b Nr. 2 S 4 f; Urteil vom 29. Januar 1997 - 6 RKa 81/95 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Sie haben eine geringere Intensität als etwa die Bindung des Facharztes an sein Fachgebiet, wie sie sich aus dem allgemeinen Berufsrecht mit Wirkung auch für das Vertragsarztrecht und damit für die Abrechnungsfähigkeit vertragsärztlicher Leistungen ergibt (vgl zuletzt BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 34 f).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 63/96
    Hier haben die Gerichte im einzelnen nachzuprüfen, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl zB BVerfGE 88, 87, 96 f).
  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Auszug aus BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 63/96
    Nach dieser Norm ist der Gesetzgeber gehalten, Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (BVerfGE 93, 386, 396).
  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 58/96

    Gliederung - Hausarzt - Facharzt - Versorgungsbereich

    Auszug aus BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 63/96
    Weniger belastend wäre zwar die in dem dem Senatsurteil vom heutigen Tage - 6 Rka 58/96 - zugrundeliegenden Urteil des SG Düsseldorf vom 29. Mai 1996 befürwortete Maßnahme, nach der der jeweilige Patient in Ausübung der freien Arztwahl (§ 76 Abs. 1 Satz 1 SGB V) den Arzt bestimmt, der als Arzt seines besonderen Vertrauens hausärztlich tätig wird.
  • BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Anforderungen an die Zulassung zum

    Auszug aus BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 63/96
    Diese Einschätzung ist nur zu beanstanden, wenn das eingesetzte Mittel objektiv ungeeignet ist (vgl BVerfGE 73, 301, 315 mwN).
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 63/96
    Dabei ist der Begriff der Sozialversicherung als weit gefaßter "verfassungsrechtlicher Gattungsbegriff" zu verstehen, der alles umfaßt, was sich der Sache nach als Sozialversicherung darstellt (vgl BVerfGE 88, 203, 313, mwN).
  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

    Auszug aus BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 63/96
    Insofern handelte es sich um vergütungsrechtliche Konsequenzen, die den Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit und nicht der Berufswahl berühren (vgl BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 28 f; 88, 145, 159).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 63/96
    Berufausübungsregelungen dürfen vom Gesetzgeber getroffen werden, wenn sie durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn also das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 94, 372, 390; vgl auch BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 28).
  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94

    Erbringung chirotherapeutischer Leistungen durch Anästhesisten

  • BVerwG, 09.06.1982 - 3 C 21.81

    Arztrecht - Notfalldienst - Facharzt - Anfechtung

  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 84/95

    Anfechtung der Versagung der Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten

  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 81/95

    Überweisungsvorbehalt bei der Inanspruchnahme von Laborärzten verfassungsgemäß

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvL 1/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 S. 4 des Hessischen

  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 23/97 R

    Erbringung und Abrechnung bestimmter zytologischer Leistungen -

    Zur dort genannten "Sozialversicherung" zählt auch das Vertragsarztrecht (Urteile des Senats vom 18. Juni 1997 - 6 RKa 58/96 -, BSGE 80, 256, 258 = SozR 3-2500 § 73 Nr. 1; - 6 RKa 63/96 - und - 6 RKa 17/97 - sowie Urteil vom 29. Januar 1997 - 6 RKa 81/95 - SozR 3-2500 § 72 Nr. 7).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 90/96

    Kein Anspruch auf pauschale hausärztliche Vergütung bei Erbringung von speziellen

    § 87 Abs. 2a Satz 3 SGB V setzt damit auf der Ebene der Bewertung ärztlicher Leistungen als maßgeblicher Grundlage für deren Vergütung (zur Bedeutung des EBM für den Vergütungsanspruch s Urteil des Senats vom 17. September 1997 - 6 RKa 36/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen) die Entscheidung des Gesetzgebers um, die vertragsärztliche Versorgung in einen hausärztlichen und in einen fachärztlichen Versorgungsbereich zu gliedern und die in der vertragsärztlichen Versorgung bestehenden Arztgruppen den jeweiligen Versorgungsbereichen zuzuordnen (§ 73 Abs. 1 und Abs. 1a SGB V; die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung bejahend: Urteile des Senats vom 18. Juni 1997 - 6 RKa 58/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen, - 6 RKa 63/96 und 13/97 -).
  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 27/97 R

    Vertragsarzt - Aufgliederung in haus- und fachärztliche Versorgung - onkologisch

    Bei den Regelungen des § 73 Abs. 1a SGB V handelt es sich um verfassungsgemäße Beschränkungen der Berufsausübung iS von Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, wie der Senat in seinen Urteilen vom 18. Juni 1997 ausgeführt (BSGE 80, 257 = SozR 3-2500 § 73 Nr. 1 und die Urteile in den Parallelverfahren 6 RKa 63/96 und 13/97) und in seinen Urteilen vom 17. September 1997 (SozR 3-2500 § 87 Nr. 17 S 77 und Parallelverfahren 6 RKa 91/96 und 92/96 ) bekräftigt hat.
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 18/97 R

    Qualifikationserfordernis bei der Erbringung und Abrechnung bestimmter

    Zur dort genannten "Sozialversicherung" zählt auch das Vertragsarztrecht (Urteile des Senats vom 18. Juni 1997 - 6 RKa 58/96 -, BSGE 80, 256, 258 = SozR 3-2500 § 73 Nr. 1; - 6 RKa 63/96 - und - 6 RKa 17/97 - sowie Urteil vom 29. Januar 1997 - 6 RKa 81/95 - SozR 3-2500 § 72 Nr. 7).
  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 25/97 R

    Vertragsarzt - fachgebietsübergreifende Gemeinschaftspraxis - Aufgliederung in

    Bei den Regelungen des § 73 Abs. 1a SGB V handelt es sich um verfassungsgemäße Beschränkungen der Berufsausübung iS von Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, wie der Senat in seinen Urteilen vom 18. Juni 1997 ausgeführt (BSGE 80, 257 = SozR 3-2500 § 73 Nr. 1 und die Urteile in den Parallelverfahren 6 RKa 63/96 und 13/97) und in seinen Urteilen vom 17. September 1997 (SozR 3-2500 § 87 Nr. 17 S 77 und Parallelverfahren 6 RKa 91/96 und 92/96) bekräftigt hat.
  • LSG Sachsen, 26.01.2005 - L 1 KA 38/03

    Berechtigung einer Fachärztin für Allgemeinmedizin zur Erbringung

    Die Verfassungsmäßigkeit der mit dem Gesundheitsstrukturgesetz eingeführten Aufteilung in einen haus- und fachärztlichen Versorgungsbereich ist bereits höchstrichterlich geklärt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 18.06.1997 = BSGE 80, 257 = SozR 3-2500 § 73 Nr. 1 und Urteile in den Parallelverfahren 6 RKa 63/96 und 13/97 sowie Urteile vom 17.09.1997 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 17 und Parallelverfahren 6 RKa 91/96 und 92/96; Urteil vom 01.07.1998, B 6 KA 27/97 R = USK 98166, Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17.06.1999, 1 BvR 2507/97 = SozR 3-2500 § 73 Nr. 3 = NJW 1999, 2730, 2731 zu BSGE 80, 257).
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 19/97 R

    Qualifikationserfordernis bei der Erbringung und Abrechnung bestimmter

    Zur dort genannten "Sozialversicherung" zählt auch das Vertragsarztrecht (Urteile des Senats vom 18. Juni 1997 - 6 RKa 58/96 -, BSGE 80, 256, 258 = SozR 3-2500 § 73 Nr. 1; - 6 RKa 63/96 - und - 6 RKa 17/97 - sowie Urteil vom 29. Januar 1997 - 6 RKa 81/95 - SozR 3-2500 § 72 Nr. 7).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 91/96

    Kein Anspruch auf pauschale hausärztliche Vergütung bei Erbringung von speziellen

    § 87 Abs. 2a Satz 3 SGB V setzt damit auf der Ebene der Bewertung ärztlicher Leistungen als maßgeblicher Grundlage für deren Vergütung (zur Bedeutung des EBM für den Vergütungsanspruch s Urteil des Senats vom 17. September 1997 - 6 RKa 36/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen) die Entscheidung des Gesetzgebers um, die vertragsärztliche Versorgung in einen hausärztlichen und in einen fachärztlichen Versorgungsbereich zu gliedern und die in der vertragsärztlichen Versorgung bestehenden Arztgruppen den jeweiligen Versorgungsbereichen zuzuordnen (§ 73 Abs. 1 und Abs. 1a SGB V; die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung bejahend: Urteile des Senats vom 18. Juni 1997 - 6 RKa 58/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen, - 6 RKa 63/96 und 13/97 -).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 92/96

    Kein Anspruch auf pauschale hausärztliche Vergütung bei Erbringung von speziellen

    § 87 Abs. 2a Satz 3 SGB V setzt damit auf der Ebene der Bewertung ärztlicher Leistungen als maßgeblicher Grundlage für deren Vergütung (zur Bedeutung des EBM für den Vergütungsanspruch s Urteil des Senats vom 17. September 1997 - 6 RKa 36/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen) die Entscheidung des Gesetzgebers um, die vertragsärztliche Versorgung in einen hausärztlichen und in einen fachärztlichen Versorgungsbereich zu gliedern und die in der vertragsärztlichen Versorgung bestehenden Arztgruppen den jeweiligen Versorgungsbereichen zuzuordnen (§ 73 Abs. 1 und Abs. 1a SGB V; die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung bejahend: Urteile des Senats vom 18. Juni 1997 - 6 RKa 58/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen, - 6 RKa 63/96 und 13/97 -).
  • LSG Bayern, 24.05.2000 - L 12 KA 165/98
    Es besteht deshalb kein Anlass, von der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteile vom 18. Juni 1997, Az.: 6 RKa 58/96, 6 RKa 63/96 und 6 RKa 13/97; vom 17. September 1997, 6 RKa 90/96, 6 RKa 91/96 und 6 RKa 92/96 sowie vom 1. Juli 1998, B 6 KA 27/97 R und B 6 KA 25/97 R) abzuweichen.
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